Für alle Spender des SV Häger, die es bisher gewohnt waren, dass sie automatisch eine Spendenbescheinigung für die Steuererklärung zugeschickt bekommen, gibt es gute Nachrichten:
Mit Verabschiedung des Jahressteuergesetzes 2020 am 16. 12.2020 im Bundestag gilt ab sofort der “vereinfachte Zuwendungsnachweis” für Spenden bis einschließlich 300 Euro. Das bedeutet, dass bis zu diesem Betrag für Spenden keine Spendenbescheinigung mehr erstellt wird.
Die Spenden an den SV Häger können dennoch nach wie vor steuerlich abgesetzt werden. Für den Fall, dass das Finanzamt Belege haben möchte, reicht künftig der Einzahlungs- bzw. Überweisungsbeleg.