1 | Die Mitglieder sind sich darüber im Klaren, dass Sie in Auftreten und Benehmen auf dem Platz, aber in gewissem Maße auch darüber hinaus den SV Häger in der Öffentlichkeit vertreten. |
2 | Die Mitglieder respektieren grundsätzlich jede Nationalität, jedes Geschlecht, jegliche private sexuelle Ausrichtung, jede Religion und treten insbesondere für den Schutz von Minderheiten ein. Die „Schwächeren“ zu schützen und gegen Angriffe jedweder Art zu verteidigen, ist Aufgabe und Verpflichtung. Gleichzeitig sind Aggressionen, aber auch Äußerungen arroganter und überheblicher Art gegenüber Dritten und vor allem auch sportlichen Gegnern ausdrücklich nicht Teil der Hägeraner Vereinsphilosophie. Im Gegenteil treten Mitglieder des SV Häger bei Auseinandersetzungen zu allererst vermittelnd, ausgleichend und friedensstiftend auf. Den hohen sportlichen Ehrgeiz, der der Abteilung gleichzeitig inne wohnt, berührt das in keinster Weise. |
3 | Die Mitglieder sind sich darüber im Klaren, dass Mannschaftssport nicht zuletzt dazu dient, zu erkennen, dass nur das Zusammenspiel unterschiedlichster Talente und Charaktere den Erfolg bringt. Und dass Niederlagen zwar für Enttäuschung sorgen (sollen), aber das Ertragen von Niederlagen gleichsam ein wichtiges und unersetzliches charakterbildendes Element des Sportes ist. Sportliche Niederlagen sollten mit Würde und Anstand „ertragen“ werden. |
4 | Konflikte und Kritik werden von den Mitgliedern grundsätzlich nicht über sogenannte „Neue Medien“, sprich Soziale Netzwerke ausgetragen, sondern im persönlichen Gespräch, oder aber – wenn es viele betrifft – auf den dafür vorgesehenen Sitzungen. Sind bei Streitereien Mediatoren erwünscht, benennt der Abteilungsvorstand eine entsprechende Person oder tritt selbst in dieser Funktion auf. |
5 | Die Mitglieder treten Ehrenamtlichen Helfern des Vereins mit dem gebotenen Respekt und Dankbarkeit gegenüber – in dem Bewusstsein, dass ohne die Hilfe dieser Menschen der Verein nicht überlebensfähig ist. |
6 | Die Mitglieder sind sich darüber im Klaren, dass diese Grundsätze anzustrebende „Ideale“ darstellen, die nicht immer erreicht werden können. Gleichwohl soll es das Bestreben sein, sich immer wieder neu darauf zu besinnen und bei geschehenen Zuwiderhandlungen sofort wieder bessere Lösungsmöglichkeiten zu suchen. |
7 | Fortdauernde Verstöße gegen diese Grundsätze können allerdings auch zu Konsequenzen, im härtesten Fall – nach eingehender Beratung der Verantwortlichen – auch zum Ausschluss aus der Abteilung führen. |
8 | Die Regelungen in dieser Vereinsordnung beziehen sich gleichermaßen auf Frauen und Männer. Soweit in dieser Vereinsordnung im Zusammenhang mit Ämtern und Funktionen nur die männliche Bezeichnung verwendet wird, dient dies ausschließlich der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit der jeweiligen Regelung. Durch die Verwendung ausschließlich männlicher Bezeichnungen soll nicht infrage gestellt werden, dass jedes Mitglied Anspruch auf eine Anrede hat, die seinem Geschlecht entspricht, und dass der Zugang zu allen Ämtern Frauen und Männern in gleicher Weise offensteht. |